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Kontaktdaten

Schulverwaltung
Stadthaus
Gubelstrasse 22
Postfach, 6301 Zug
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Öffnungszeiten Schulverwaltung:

Mo - Fr 08.00 - 12.00
und 13.30 - 17.00 Uhr

Inhalt

Integrative Sonderschulung (IS)

Bei der integrativen Sonderschulung (IS) wird die Schülerin oder der Schüler mit Anspruch auf verstärkte Massnahmen innerhalb der Regelklasse gefördert und erhält zusätzliche Unterstützung durch eine Heilpädagogin.

Zuweisung
Wenn ein Kind noch keinen Kindergarten besucht, ist der HPD Zug, sonst der SPD für die Abklärung und die Antragstellung verantwortlich.
Die Stelle für Sonderpädagogik (SfS) der Direktion für Bildung und Kultur entscheidet über die Mitfinanzierung einer verstärkten Massnahme durch den Kanton.
Der Rektor entscheidet, ob ein Kind in die „Sonderschulung als Tagesschule“ zugewiesen wird, oder ob eine „integrative Sonderschulung (IS)“ durchgeführt werden kann.


Das Kind ist offiziell Schülerin oder Schüler der Heilpädagogischen Schule. Der Start einer IS bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung mit den beteiligten Fachpersonen und ist daher jeweils nur zum Schuljahresbeginn im Sommer möglich. Die Bereichsleitung IS, die zuständige Heilpädagogin, die Schulhausleitung und die Klassenlehrperson legen mit den Eltern und allen an der Förderung Beteiligten Setting, Schwerpunkte und Abläufe fest.
Die Begleitung einer Integrativen Sonderschulung wird von einer ausgebildeten Heilpädagogin gewährleistet, sie wird von der Bereichsleitung Integrative Sonderschulung der HPS unterstützt und beraten. Die zuständige Heilpädagogin ist für die Entwicklung und Umsetzung der Förderplanung sowie für die Koordination unter den beteiligten Personen verantwortlich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Konzept Integrative Sonderschulung der HPS Zug.

Zuständige Ansprechperson:
Simatra Hirsiger, Bereichsleitung IS

Zugehörige Objekte

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Publ_20190108_Konzept_IS_2019.pdf (PDF, 522.7 kB) Download 0 Publ_20190108_Konzept_IS_2019.pdf
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