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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
Postfach, 6301 Zug
Öffnungszeiten Schulverwaltung:
Mo - Fr 08.00 - 12.00
und 13.30 - 17.00 Uhr
Inhalt
Schulzahnarzt-Dienst
Im Kanton Zug erhalten alle Kinder ab Eintritt Kindergarten bis Ende der Schulpflicht zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein für den jährlichen obligatorischen Untersuch. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder beim Zahnarzt zur Kontrolle anzumelden und eine allfällige konservierende Behandlung durchführen zu lassen. Die Kosten für den Untersuch (inkl. einfache Zahnreinigung und Fluoridierung) werden von der Gemeinde getragen. An den Kosten der konservierenden Behandlung beteiligt sich die Gemeinde gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, siehe Tariftabelle in der Broschüre. Der Kostenbeitrag der Gemeinde kann herabgesetzt werden, wenn der Untersuch bzw. die konservierende Behandlung zwei oder mehr Jahre versäumt wurde.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Download-Dokumenten Broschüre Schulzahnarztdienst, Reglement und Verordnung. Sie finden diese weiter unten unter Online-Dienste.
Die Ermittlung der notwendigen Steuerdaten erfolgt mittels elektronischem Datenaustausch im Abrufverfahren zwischen der Steuer- und der Schulverwaltung.
Kieferorthopädische Behandlungen
Es werden nur Beiträge ausgerichtet, sofern ein bewilligtes Gesuch für eine subventionierte kieferorthopädische Behandlung vorliegt. Dieses Gesuch ist durch den Kieferorthopäden bei der Direktion für Bildung und Kultur einzureichen.
Rechnungsstellung und Kostenbeteiligung ist wie bei den konservierenden Behandlungen.
Bei einer Anspruchsberechtigung lassen Sie uns folgende Unterlagen online zukommen:
- Vollständig ausgefülltes online Rückerstattungsformular
- Kopie der Zahnarztrechnung
- Zahlungsnachweis (abgestempelte Quittung oder Belastungsanzeige der Bank)
- Leistungsnachweis der Krankenkasse
Zugehörige Objekte
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